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   BVerwG, 06.05.2013 - 6 PB 5.13   

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https://dejure.org/2013,12626
BVerwG, 06.05.2013 - 6 PB 5.13 (https://dejure.org/2013,12626)
BVerwG, Entscheidung vom 06.05.2013 - 6 PB 5.13 (https://dejure.org/2013,12626)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - 6 PB 5.13 (https://dejure.org/2013,12626)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 1 MBG SH, § 51 Abs 1 S 1 MBG SH
    Stellenbesetzung nach Fusion; Mitbestimmung

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungspflichtigkeit von Besetzungsentscheidungen für neu gebildete Stellen nach durchgeführter Fusion i.R. der Besetzung aller Strukturstellen am Standort Hamburg der Deutschen Rentenversicherung Nord

  • rewis.io

    Stellenbesetzung nach Fusion; Mitbestimmung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmungspflichtigkeit von Besetzungsentscheidungen für neu gebildete Stellen nach durchgeführter Fusion i.R. der Besetzung aller Strukturstellen am Standort Hamburg der Deutschen Rentenversicherung Nord

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 19.10

    Stellenbewertung; mitbestimmungspflichtige Maßnahme

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2013 - 6 PB 5.13
    Auf die Deutsche Rentenversicherung Nord ist das Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein anzuwenden (vgl. Beschluss vom 5. Oktober 2011 - BVerwG 6 P 19.10 - Buchholz 251.95 § 51 MBGSH Nr. 8 Rn. 9 m.w.N.).

    Von diesem Verständnis des Maßnahmebegriffs geht ausweislich der Gesetzesmaterialien auch der Landesgesetzgeber im Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein aus (vgl. Beschluss vom 5. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 11 m.w.N.).

    Das gilt unabhängig davon, ob die Handlung der Dienststelle personellen, sozialen, organisatorischen oder sonstigen innerdienstlichen Charakter aufweist (vgl. Beschluss vom 5. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 12).

    Dies hat der Senat bereits bei seiner Entscheidung zur Stellenbewertung im Bereich der Deutschen Rentenversicherung Nord zum Ausdruck gebracht (vgl. Beschluss vom 5. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 14).

  • BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 23.10

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Zuweisung eines neuen

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2013 - 6 PB 5.13
    Seinen in der Beschwerde zitierten Beschluss vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 6 P 3.98 - (BVerwGE 110, 151 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 100) hat der Senat im Beschluss vom 8. November 2011 - BVerwG 6 P 23.10 - (BVerwGE 141, 134 = Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 38) fortentwickelt.

    Nur in diesem Fall kann im Verhalten der Dienststelle eine Maßnahme erblickt werden (vgl. Beschluss vom 8. November 2011 a.a.O. Rn. 21 f.).

  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Verhältnis zur Mitbestimmung bei Einstellungen,

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2013 - 6 PB 5.13
    Seinen in der Beschwerde zitierten Beschluss vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 6 P 3.98 - (BVerwGE 110, 151 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 100) hat der Senat im Beschluss vom 8. November 2011 - BVerwG 6 P 23.10 - (BVerwGE 141, 134 = Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 38) fortentwickelt.
  • BVerwG, 26.07.2021 - 5 PB 11.20

    Keine Modifizierung des Maßnahmebegriffs im Sinne des § 69 BPersVG a.F. in Bezug

    Lediglich der Vorbereitung einer Maßnahme dienende Handlungen der Dienststelle, sind keine Maßnahmen, wenn sie nicht bereits die beabsichtigte Maßnahme vorwegnehmen oder unmittelbar festlegen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 5. November 2010 - 6 P 18.09 - Buchholz 251.95 § 51 S-HPersVG Nr. 7 Rn. 11 und vom 6. Mai 2013 - 6 PB 5.13 - Buchholz 251.95 § 2 MBGSH Nr. 1 Rn. 4, jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2015 - 5 L 1/14

    Zur Mitbestimmung und Unterrichtung bei der Bestellung von Vorarbeitern

    Zur Abgrenzung ist auf den Inhalt des Umsetzungsbegriffes abzustellen: Umsetzung eines Arbeitnehmers ist danach die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes in der Form, dass der komplette Austausch des bisherigen Tätigkeitsbereiches erfolgt oder aber der neue Arbeitsplatz durch wesentliche Änderungen im Aufgabenbereich eine neue, andere Prägung aufweist ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 8. November 2011, a. a. O. Rn. 21 f. [m. w. N.]; zudem: Beschluss vom 6. Mai 2013 - 6 PB 5.13 -, juris Rn. 7; siehe zum Vorstehenden insgesamt auch: Bieler/Vogelgesang/Plaßmann/Kleffner, PersVG LSA, Band 2, § 67 Rn. 45c f., 66 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - 61 PV 14.12

    Jugend- und Auszubildendenvertreter; Mitglied in der "Gesamtjugend- und

    Für den Beteiligten zu 1. ist dabei in den Blick zu nehmen, dass auch eine Stelle für Forstmaschinenführer der Entgeltgruppe E 8 als ausbildungsadäquater Arbeitsplatz in Betracht kommt, weil er die dafür erforderliche Zusatzqualifikation eines geprüften Forstmaschinenführers gemäß der Forstmaschinenführer-Prüfungsverordnung vom 23. Juli 2009 (BGBl. I S. 2165) am 18. Juli 2011, mithin kurzfristig nach Beendigung seiner Ausbildung zum Forstwirt/Waldarbeiter erreicht hat (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Mai 2012 - BVerwG 6 PB 5.13 -, juris Rn. 4).
  • VG Hamburg, 17.09.2021 - 25 FL 66/21

    Zum Eintritt der Zustimmungsfiktion bei Übertragung einer höher bewerteten

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, Beschl. v. 6.5.2013, 6 PB 5/13, juris Rn. 7 m.w.N.) unterliegt es der Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung, wenn der Dienststellenleiter einem Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsplatz zuweist und die Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe beabsichtigt.
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